Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe III
Möchtest Du dein Unternehmen mit bis zu 20.000€ fördern lassen?
Möchtest Du dein Unternehmen mit bis zu 20.000€ fördern lassen?
Überbrückungshilfe III – jetzt für die Digitalisierung Deines Unternehmens nutzen!
Prüfe mit deinem Steuerberater, ob dir die Überbrückungshilfe III zusteht
- kostenlose & unverbindliche Erstberatung
- Hilfen müssen nicht zurückbezahlt werden
- bis zu 90% der Investitionen sind Erstattungsfähig
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Nutze jetzt Deine Möglichkeit zur Digitalisierung
Bundesweit erhalten mittelständische Unternehmen für ihre Digitalisierung bis zu 50%, 70% oder sogar 90% Zuschüsse.
Bist Du auf der Suche nach dem richtigen Partner für die Realisierung eines geförderten Online Projekts? Dann bist Du bei uns genau richtig.
Was wird gefördert?
Kurz gesagt: Fast alles außer monatliche Kosten! Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden zudem Investitionen in Digitalisierung, zum Beispiel zum Aufbau eines Onlineshops, einmalig mit bis zu 20.000€ gefördert. Diese staatliche Maßnahme soll diejenigen Unternehmen unterstützen, die die Corona-Krise am härtesten getroffen hat. Die aktuell beschlossenen Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
Höhe des Fördergeldes
Erstattung von bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten
Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70%
Erstattung von bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten
Bei einem Umsatzrückgang von 50% – 70%
Erstattung von bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten
Bei einem Umsatzrückgang von 30% – 50%
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Kurz gesagt: Fast alles außer monatliche Kosten! Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden zudem Investitionen in Digitalisierung, zum Beispiel zum Aufbau eines Onlineshops, einmalig mit bis zu 20.000€ gefördert. Diese staatliche Maßnahme soll diejenigen Unternehmen unterstützen, die die Corona-Krise am härtesten getroffen hat. Die aktuell beschlossenen Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
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Online Shop
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Mit ein paar Infos von Dir können wir gerne in einem Gespräch herausfinden, wie wir Dir helfen können!
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